Hausarztpraxis Drevenack in Hünxe - Ihre Praxis für Ihre Gesundheit

Hinweis zu Erkältungsbeschwerden

Bei Erkältungsbeschwerden wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit, Fieber oder pos. Coronatest bitte die Praxis nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zur Infektionssprechstunde zwischen 11:00 und 12:00 Uhr betreten.

Das E-Rezept ersetzt nun das rote Kassenrezept

Sie können nun das neue E-Rezept bei Wiederholungsrezepten mit Ihrer Krankenkassenkarte in jeder Apotheke abholen.

Wichtig: Voraussetzung ist, dass Sie wie zuvor im laufenden Qaurtal vorher die Krankenkassenkarte bei uns eingelesen haben! Die Bestellung kann dann wie bisher über unsere Homepage, über praxis-drevenack@web.de oder telefonisch erfolgen.
Das Rezept ist dann nach wenigen Stunden abholbereit.

Weitere Informationen zu unserer Praxis

Unsere Schwerpunkte

Leistungen

  • Innere Medizin

  • Allgemeinmedizin

  • Psychosomatische Grundversorgung

  • Geriatrische Versorgung

  • Palliativmedizin

Hinweis:

Die neuen Grippe- und Covid-Impfungen sind da!

Vereinbaren Sie einen Termin

Rufen Sie uns während unserer Sprechzeiten gerne unter 02858 2024 an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Notfallinformationen

Außerhalb der üblichen Sprechzeiten erreichen Sie den Notdienst / ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117, und zwar Montag, Dienstag, Donnerstag 18.00-08.00, Mittwoch und Freitag 12.00-08.00, Samstag, Sonntag und Feiertag 24 Stunden.

Bei akuten Notfällen wählen Sie bitte sofort die 112.

Unsere Sprechzeiten

Montag - Dienstag 08:00 - 11:00 15:00 - 17:00

Mittwoch 08:00 - 11:00

Donnerstag 08:00 - 11:00 15:00 - 17:00

Freitag 08:00 - 11:00

Infektionsprechstunde: 

Montag - Freitag: 11 – 12 Uhr

So erreichen Sie uns

Hausarztpraxis Drevenack

Hunsdorfer Weg 62

46569 Hünxe

 

Telefon 02858 2024

Telefax 02858 82831

Jetzt Rezept oder Überweisung anfordern:

Bestellen Sie jetzt ein Wiederholungsrezept oder eine Überweisung. Das Rezept /die Überweisung können Sie dann am Folgetag abholen.
Bitte denken Sie daran, dass Ihre Gesundheitskarte dafür im aktuellen Quartal eingelesen sein muss!